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   VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211   

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VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211 (https://dejure.org/2020,42435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2020 - 24 CS 20.2211 (https://dejure.org/2020,42435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 (https://dejure.org/2020,42435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § ... 5, § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 45 Abs. 2 S. 1, § 46 Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 u. Abs. 5, § 146 Abs. 4 S. 6, § 154 Abs. 2; AWaffV § 4 Abs. 6 S. 1; BayVwVfG Art. 24 Abs. 1 S. 1; GKG § 47, § 52 Abs. 1 u. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2
    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • rewis.io

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    Kann nach alldem keine zuverlässige Prognose über den Verfahrensausgang getroffen werden, ist eine reine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris).

    Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens selbst rechtmäßig war (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 21.2.2014 - 16 A 2367/11).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    Kann nach alldem keine zuverlässige Prognose über den Verfahrensausgang getroffen werden, ist eine reine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    Kann nach alldem keine zuverlässige Prognose über den Verfahrensausgang getroffen werden, ist eine reine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25).
  • VG Göttingen, 22.07.2020 - 1 A 458/18

    Anordnung; persönliche Eignung; Gutachten; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    In der Rechtsprechung ist diese Frage umstritten (vgl. einerseits VG Stuttgart, U.v. 28.8.2020 - 5 K 8253/19 - juris und andererseits VG Göttingen, U.v. 22.7.2020 - 1 A 458/18 - juris).
  • VG Stuttgart, 28.08.2020 - 5 K 8253/19

    Befugnis zur Auswahl der Gutachtergruppe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
    In der Rechtsprechung ist diese Frage umstritten (vgl. einerseits VG Stuttgart, U.v. 28.8.2020 - 5 K 8253/19 - juris und andererseits VG Göttingen, U.v. 22.7.2020 - 1 A 458/18 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2021 - 3 M 185/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei waffenrechtlichen Eignungsbedenken

    Das gilt jedoch nur dann, wenn die Behörde ihre grundsätzlich bestehende Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts, wobei der Betroffene grundsätzlich zur Mitwirkung angehalten ist, ausreichend wahrgenommen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 23).

    Kann nach alldem keine zuverlässige Prognose über den Verfahrensausgang getroffen werden, ist eine reine Interessenabwägung erforderlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 24), die zum Nachteil des Antragstellers ausfällt.

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (zum Ganzen: vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O. Rn. 25 f.).

    Sein - nicht näher substantiiertes - privates Interesse am weiteren Waffenbesitz bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens kann nicht als hinreichend angesehen werden, um besondere Umstände, die eine Abweichung von dem gesetzlich angeordneten Sofortvollzug rechtfertigen, anzunehmen (vgl. auch: BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O. Rn. 27).

    Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (zum Ganzen: vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O. Rn. 29).

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Kann nach alldem keine abschließend verlässliche Aussage über die Rechtmäßigkeit des Bescheids des Antragsgegners getroffen werden, ist eine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 21 ff.).

    c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25.

  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht

    Die Verpflichtung, die Waffenbesitzkarten etc. zurückzugeben, folgt ebenso wie die Unbrauchbarmachung bzw. Abgabe der Waffen aus dem Widerruf der Waffenbesitzkarten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris Rn. 29).
  • VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22

    Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe

    Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (BT-Drs. 16/7717, S. 33; zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris, Rn. 25).

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris, Rn. 21 f.; siehe insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris, Rn. 26).

    Mithin kann insoweit ebenfalls - unter entsprechender Berücksichtigung der Wertung des § 45 Abs. 5 WaffG - von einem Überwiegen des Vollzugsinteresses ausgegangen werden (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris, Rn. 29; Beschluss vom 4. März 2016 - 21 CS 15.2718 -, juris, Rn. 17).

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Kann nach alldem keine abschließend verlässliche Aussage über die Rechtmäßigkeit des Bescheids des Antragsgegners getroffen werden, ist eine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 21 ff.).

    c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25.

  • VG Ansbach, 03.08.2021 - AN 16 K 21.00671

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis (kleiner Waffenschein), Annahme der

    Zwar gehen verbleibende Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Betroffenen zum Umgang mit Waffen zu dessen Lasten, dies gilt jedoch erst dann, wenn die Behörde ihre grundsätzlich bestehende Verpflichtung zur Aufklärung eines Sachverhalts (Art. 24 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) ausreichend wahrgenommen hat (BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 23).

    Ein Rückschluss auf die mangelnde Eignung zum Umgang mit Waffen aufgrund der Nichtbeibringung eines Gutachtens ist nur gerechtfertigt, wenn die Aufforderung, ein solches beizubringen, selbst rechtmäßig war (BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris Rn. 29.
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

    c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 26; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 6 S 1792/22

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Anforderungen an den sachgemäßen Umgang

    Als Folgeentscheidungen stellen sie die tatsächliche Umsetzung des Entzugs der formellen Erlaubnisberechtigung durch sofortige Abgabe von Waffen und Erlaubnisurkunden sicher (vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2020 - 24 CS 20.2211 -, juris Rn. 29).
  • VG Schwerin, 19.01.2022 - 3 B 1182/21

    Sofort vollziehbarer Widerruf von Waffenbesitzkarten; harter Neonazi; Schießwart

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VG Augsburg, 26.09.2022 - Au 8 S 22.1578

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21

    Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes - Feststellender Verwaltungsakt;

  • VG Potsdam, 07.06.2023 - 3 L 66/23
  • VG Schwerin, 29.03.2022 - 3 B 305/22

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen waffenrechtliche Verfügung im Zusammenhang

  • VG Düsseldorf, 24.05.2023 - 22 L 1071/23
  • VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im

  • VG Düsseldorf, 26.07.2023 - 22 L 1044/23
  • VG Ansbach, 09.11.2021 - AN 16 S 21.01395

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte), waffenrechtliche

  • VG Düsseldorf, 08.12.2022 - 22 L 1635/22
  • VG Schwerin, 24.08.2022 - 3 B 1130/22

    Waffenrecht: Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und weitere

  • VG Schwerin, 31.01.2022 - 3 B 1708/21

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; rechtsextreme Mitläuferin; Schützenverein;

  • VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 546/20
  • VG Düsseldorf, 27.04.2022 - 22 K 2499/20
  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 16 K 22.00706

    Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte, Anforderung eines amts-, fach- oder

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